Der AK-Konsumentenschutz in Vorarlberg wird 60 Jahre alt und seit nunmehr genau zehn Jahren gilt dank der finanziellen Mithilfe des Landes „Konsumentenschutz für alle“ im Ländle. „Und die Erfolgsbilanz kann sich sehen lassen“, freut sich AK-Präsident Hubert Hämmerle: „Zehn Jahre Konsumentenschutz für alle hat den Voralbergerinnen und Vorarlbergern über zehn Millionen Euro an finanziellem Erfolg gebracht. Die 18 AK-Konsumentenberater/innen wurden in dieser Zeit rund 250.000 Mal mit Fällen betraut.“ Und diese reichten von esoterischen Wellen über Gewinnspiele à la Friedrich Müller bis hin zur Handy-Horrorrechnung von Skilehrer Willi, zum Wunderdrink „Vemma“ oder zur Internetabzocke „Option 888“.
Seit nunmehr 60 Jahren bietet die AK Vorarlberg umfassenden Konsumentenschutz und konnte bisher etwa 550.000 Fälle abwickeln. Waren es ganz zu Beginn in den 1950er und 1960er Jahren noch Lebensmittelpreiserhebungen, kam in den folgenden Jahren rasch der Themenkreis „Nepper, Schlepper und Bauernfänger“ dazu. Etwas später waren es dann Gewinnspiele, Werbeverkaufsfahrten und Abo-Keiler, welche die Konsumentenberater auf Trab hielten. Das Betätigungsfeld weitete sich immer mehr aus: Zu Produkttests wie den legendären Schübling-Tests gesellten sich Pyramidenspiele und „Pseudo-Gesundheitsberater“, dubiose Finanzierungs- und Versicherungsangebote bis hin zu intransparenten Preisangaben bei Telefontarifen und beim Datenroaming. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern, allen voran Wien, gibt es in Vorarlberg keine Außenstelle des Vereins für Konsumenteninformation (VKI). Die AK-Konsumentenschutzberatungen sind daher essenzielle Angebote für die Ländle-Konsumenten.
Hilfe zur Selbsthilfe
Diese Situation war Ende 2008 mit ein Grund, warum sich das Land Vorarlberg entschlossen hat, dieses AK-Angebot mit rund 180.000 Euro finanziell zu unterstützen. Die Konsumentenberatung in der AK-Zentrale in Feldkirch wurde aufgestockt und damit war es möglich, die Beratungen fortan allen Vorarlbergerinnen und Vorarlbergern kostenlos anzubieten. „Egal ob Arbeitnehmer, Unternehmer, Bauern, Beamte, Grenzgänger – jeder der konsumentenrechtliche Geschäfte tätigt hat seit zehn Jahren die Möglichkeit, sich bei Problemen an die AK Vorarlberg zu wenden“, erklärt dazu AK-Präsident Hämmerle. Und die Serviceleistungen werden kontinuierlich im Sinne der Konsumenten ausgebaut: Neben aktiver, objektiver und kostenloser Beratung sowie Informationen in Form von Zeitungsartikeln, Broschüren, Live-Chats, Radio- und Fernsehbeiträgen, werden auch Qualitätstests und Preisvergleiche durchgeführt. Laut AK-Präsident Hämmerle will man zudem Hilfe zur Selbsthilfe leisten: „Wir vermitteln den Verbrauchern Wissen, appellieren aber auch an ihre Eigenverantwortung. Denn Konsumentenschutz bedeutet nicht nur Nachsorge, sondern auch Vorsorge.“
Spezialisten gefragt
Aber nicht nur die Nachfrage nach Betreuung in konsumentenrechtlichen Fragen wächst. „Heute, 60 Jahre nach der Gründung der Konsumentenberatung, sind die Anforderungen enorm angestiegen. „Wir benötigen mittlerweile eine ganze Reihe spezialisierter Juristen, um den Abzockern Paroli bieten zu können“, weiß der AK-Direktor. Zudem werfen die Liberalisierung der Märkte sowie moderne Informationstechnologien eine Vielzahl an neuen Problemfeldern auf. Als kompetente Anlaufstelle müssen die AK-Experten daher auch stets auf dem aktuellsten Stand in Bezug auf konsumentenrechtliche Fragen sein. Egal ob es um Mietrecht Autokauf, um Banken- oder Versicherungsrecht, um fahrende Handwerker oder illegalen Datenhandel geht.
550.000 Fälle in 60 Jahren
250.000 Fälle (seit 2009)
10,2 Millionen Euro finanzieller Erfolg (seit 2009)
25.000 Beratungen pro Jahr (ca. 28 Prozent für Nichtmitglieder)
1.634 Gesetzesbegutachtungen (seit 2009)
163 Musterverfahren (seit 2000)
47 Verbandsklagen und Abmahnungen bei der Bundesarbeitskammer und dem VKI (seit 2004)
• „Friedrich Müller“
Der Gewinnspiel-Pionier im schlechtesten Sinn des Wortes. Die Firma erleichterte durch Gewinnversprechen rund 20 Jahre lang die Geldbörsen der Verbraucher. Der OGH bezifferte einst den Umsatz mit rund einer Milliarde Schilling pro Jahr. Friedrich Müller hielt sich ein ganzes Heer von Juristen. Dem Treiben wurde erst Einhalt geboten, als die versprochenen horrenden Gewinne auch eingeklagt werden konnten.
• „Die Welle“
Ein mehr als fragwürdiges Produkt der Salzburger Firma HESA, die auch als „Energiezentrum Goldburg“ auftrat. Im März 2012 warnte die AK Vorarlberg, nachdem das wirkungslose esoterische Produkt mit fragwürdigen Behauptungen und Versprechungen um 1.700 Euro das Stück verkauft wurde. Nachdem sich in der Folge viele unzufriedene Kunden meldeten und die Schulden der Firma auf über 2 Millionen Euro angewachsen waren, meldete HESA Konkurs an.
• Vemma
Die amerikanische Multi-Level-Marketingfirma „Vemma“ machten einige Zeit auch im Ländle mit ihrem Energiedrink „Verve!“ gute Geschäfte. Vor allem Jugendliche investierten teilweise erhebliche Beträge. Die AK Vorarlberg sprach im August 2014 eine Warnung vor Vemma aus und bezeichnete das Geschäftsmodell als Pyramidensystem, weil sich die hohen Anfangsinvestitionen nur schwer wieder einnehmen ließen und vor allem jüngere Menschen mit unrealistischen Gewinnversprechen gelockt würden. Es folgten heftige Reaktionen und auch Drohungen. Konsumentenberater Paul Rusching „schaffte“ es mit dem Thema bis nach Köln in die Sendung „stern-tv“. Nach mehreren Strafanzeigen in Europa (allein in Italien wurde Vemma zur Zahlung von 100.000 Euro verurteilt) waren es letztendlich amerikanische Behörden, welche das Unternehmen 2015 zeitweise stilllegten.
• „Skilehrer Willi“
Den Auftakt zu einer Reihe von Horror-Handyrechnungen machte 2011 der Fall des Stubener Skilehrers Willi M.. Ihm wurde von seinem Handybetreiber eine Rechnung von 25.000 Euro präsentiert. Der Skilehrer hatte von einem Gast ein Handy geschenkt bekommen und unbeabsichtigt Daten verbraucht. Sein Tarif hatte aber keine Daten inkludiert. Vor allem dieser Fall war verantwortlich dafür, dass es in der Folge zur „Kostenbeschränkungsverordnung (KobeV) gekommen ist, mit der die Entgelte für Daten limitiert wurden. Eine anschließende Anzeige wegen Sachwucher durch die AK Vorarlberg wurde aufgrund einer 40 Jahre alten Lehrmeinung abgewiesen: Es handle sich wegen dem standardisierten Vorgehen der Netzbetreiber nicht um Individualwucher, sondern um Sozialwucher. Sozialwucher aber sei vom Strafrecht nicht umfasst.
• Kreditzinsenaktion
Im März 2000 wurde der Kreditzinsenskandal von der AK Niederösterreich aufgedeckt. Die Zinsanpassungsklauseln in den Kreditverträgen waren derart allgemein und ungenau gehalten, dass der Konsument keinesfalls nachvollziehen konnte, wann und in welchem Ausmaß eine Zinsanpassung zu erfolgen hatte. Viele Banken berechtigten sich auch dazu, die Zinsen einseitig erhöhen zu dürfen, ohne sich auch dazu zu verpflichten, Senkungen vornehmen zu müssen. Die Banken setzten in der Hochzinsphase von 1989 bis 1992 die Zinsen kräftig hinauf, gaben jedoch die Senkungen in den darauf folgenden Jahren nur spärlich weiter. Dies führte dazu, dass die Arbeiterkammern bundesweit diese Kredite nachrechneten. Ende 2003 waren bei der AK Vorarlberg bereits 530 Kreditfälle abgeschlossen und es wurde bei 70 Prozent der Fälle eine Zinsdifferenz zu Gunsten der Konsumenten festgestellt. Ende 2003 betrug die Summe der zurückbezahlten Zinsen bereits 575.000 Euro.
Konsumentenberatung ist an und für sich eine recht ernste Angelegenheit. Geht es doch meist darum, dass Konsumenten von findigen Geschäftemachern übervorteilt werden. In den Archiven findet sich aber auch Heiteres und Kurioses.
Hahn ohne Krallen
Herr B. war Besitzer eines stattlichen Hühnerstalls und passionierter Geflügelzüchter. Die Hühnerwelt war für ihn lange Zeit in Ordnung, bis – ja bis sein bewährter Zuchthahn Eduard mit sich und seinen Hühnern abschloss und sein rundum gackerndes Lebenswerk beendete. Jetzt war sozusagen Not am Hahn und Herr B. befürchtete bereits einen empfindlichen Produktionsausfall. In dieser Notsituation kam ihm ein kurzfristig anberaumter Hühnermarkt in der Nachbargemeinde gerade recht. Das Angebot entsprach aber in keiner Weise den züchterischen Maximen von Herrn B. Keine einziges der angebotenen Federviecher konnte seinem Eduard nur annähernd die Flügel reichen. Doch dann kam doch noch die Rettung: In Form eines stattlichen Hahns, der in seinem Käfig laut krähte und der anwesenden Hühnerwelt den Kopf verdrehte. Das war er – Eduards Nachfolger. Da störte es Herrn B. auch nicht weiter, dass sein neuer Stolz keine Krallen hatte. Ein, wie er meinte, zu vernachlässigender Schönheitsfehler, über den er vom Vorbesitzer informiert wurde. Zwei Wochen nach dem vermeintlich erfolgreichen Hühnerdeal erschien Herr B. fassungslos in der Konsumentenberatung der AK. Er wolle diesen unglückseligen Hahn, den er verwünsche, nicht mehr sehen. Der Kauf müsse rückgängig gemacht werden, ein Umtausch sei das Mindeste, verlangte er. Der Grund für seine Rage: Sein neuer Hahn sei zwar der absolute Renner bei seinen Hühnern, doch stellten sich technische Probleme ein, wenn er seiner arterhaltenden Arbeit nachkommen wollte. Kurz gesagt: Der Hahn rutschte von der Henne, lange bevor er das hätte tun sollen. Ein haltloser Liebhaber sozusagen. Herrn B. blieb nichts anderes übrig, als sich neuerlich auf die Suche nach einem potenten Nachfolger für Eduard zu machen – schließlich hatte ihn der Verkäufer darüber aufgeklärt, dass es sich um einen krallenlosen Hahn handelte.
Der missratene Schübling
Weil den Ländle-Metzgern ihr Schübling heilig ist und dieser sich von Knackern und ähnlichen gefüllten Gedärmen klar abheben soll, wurde im österreichischen Lebensmittelbuch haarklein festgehalten, was für einen Schübling gerade gut genug ist und was nicht.
Bei einem der legendären Schübling-Tests der AK Vorarlberg schnitt das Produkt eines Oberländer Fleischers nicht wirklich gut ab. Maßgeblicher Grund dafür war, dass die Wurst Inhaltsstoffe aufwies, die in einen echten Vorarlberger Schübling einfach nicht hineingehörten. Der missratene Schübling wurde daher um eine Stufe abgewertet. Das missfiel dem Meister dermaßen, dass er die AK-Konsumentenberatung anrief und seinem Unmut lautstark Luft verschaffte. Dem guten Rat der Konsumentenberaterin am anderen Ende der Leitung, er solle sich halt ans Lebensmittelbuch halten, schmetterte der Fleischer wutentbrannt entgegen: „Jo was moanand ihr, was i mit am übriga Leaberkäsbrät tua soll – furtwörfa oder was?“
Testsieger mit Schwächen
Wie informierte Konsumenten wissen, veröffentlicht die Arbeiterkammer immer wieder Testberichte, die über die Stärken und Schwächen verschiedenster Produkte Auskunft geben. So auch einen entsprechenden Bericht über Kondome, der – wie man sich unschwer vorstellen kann – auf reges Interesse in der Bevölkerung stieß. Es war nach der Veröffentlichung des Gummi-Tests gerade einmal knapp ein Jahr vergangen, als sich eine attraktive Dame mit einem Kinderwagen in den dritten Stock des AK-Gebäudes mühte und sich an der ersten Bürotüre der Konsumentenberatung Einlass verschaffte. Freundlich erkundigte sich die Beraterin nach dem Problem der Dame. Nun: Das Problem war 60 Zentimeter groß und etwa fünf Kilo schwer. Die Dame ergriff also ihr Problem im Kinderwagen und präsentierte es der verblüfften Konsumentenberaterin frustriert mit den Worten: „Sehen Sie, das ist Ihr Testsieger!“
Älterer Herr sucht jüngere Dame
Der ältere Herr war der letzte Vertreter seines Stammbaumes und da er den Namen seiner Familie erhalten wollte, begab er sich noch einmal auf Freiersfüße. Er hatte sich einen Stammhalter in den Kopf gesetzt. Dieses Vorhaben gestaltete sich aber – und damit hatte Herr K. auch gerechnet – nicht ganz einfach. Es war daher nur logisch, dass er sich professionelle Hilfe besorgte. Ein Partnervermittlungsinstitut sollte sich seiner annehmen. Einzige Vorgabe seinerseits: Seine Zukünftige dürfe nicht älter als 35 sein, schließlich wolle er noch Vaterfreuden entgegensehen. Die Stirn des ersten Vermittlers legte sich in Falten. Das sei höchstens mit einer Stange Geld zu machen. Damit konnte er Herrn K. keineswegs zufrieden stellen. Ein zweites Büro wollte unserem alten Herrn eine Philippinin vermitteln, der aber wollte lieber etwas Bodenständiges. Ein drittes Büro schließlich schloss mit Herrn K. einen Vermittlungsvertrag, von welchem sich unser Rentner auf Freiersfüßen kurz darauf wieder lösen wollte. Sein in seinen Augen gewichtiges Argument: „Das Institut vermittelte mir eine 50 Jahre alte Frau. Ich frage Sie, was soll ich mit der guten Dame anstellen? Mehr als Spazierengehen ist da wohl nicht mehr drin.“
Und da war noch ...
... ein Ehepaar, das mit der Urlaubswohnung ganz und gar nicht einverstanden war. Nicht nur, dass sich in der Küche bis zu acht Zentimeter große Kakerlaken tummelten, auch die Klodichtung war defekt. Die gepeinigten Urlauber standen nach jedem Spülvorgang fast knöcheltief im Wasser.
... ein Herr, der seine neue Waschmaschine zurückgeben wollte. Die Beschwerde: Er habe seine Unterhosen gewaschen – diese seien erstens nicht sauber und zweitens von der Maschine beschädigt worden. Nach einer genaueren Befragung durch einen Konsumentenberater gab der gute Mann zu, dass die Hosen a) sehr stark verschmutzt waren und b) er nicht mehr wisse, ob das Loch in der Hose schon vor dem Waschvorgang existierte. Er zog seine Beschwerde zurück und behielt die Maschine.
... ein enthusiastischer Weintrinker, der auf der Dornbirner Messe eine größere Menge besten Rebensaftes orderte. Als die Flaschen zu ihm nach Hause geliefert wurden, verweigerte er die Annahme mit der Begründung, dass der Wein zu teuer sei. Auf die Frage, ob er das nicht auch schon vorher gewusst habe, entgegnete der Mann selbsterkennend: „Bi dr Bschtellung bin i halt scho bsoffa gsi.“